+++ Die neuen angepassten Covid Impfstoffe und die Grippe Impfstoffe 24/25 sind da. Vereinbaren Sie Ihren Termin! +++
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Aktuelle Infos 06/24

 

Liebe Patientinnen und Patienten,

Die Behandlung von Patienten mit Fieber, Grippe- und Erkältungssymptomen, sowie Hals- und Ohrenschmerzen erfolgt weiterhin in unserer Niederlassung in der Lazarett Strasse 3. Dies gilt auch für symptomfreie Patienten mit Kontakt zu Covid-19 infizierten Personen. Vereinbaren Sie hierzu bitte vorher einen Termin und kommen Sie nicht unangemeldet. Dies dient sowohl dem Schutz unserer Patienten als auch dem Schutz unserer Mitarbeiter und sichert eine bestmögliche Hygiene für eine adäquate Patienten-Versorgung. Termine versuchen wir immer noch am selben Tag zu ermöglichen.

 

Gesundheitsuntersuchung / Check Up

 

Seit 1. April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf die Leistungen der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene. Der gemeinsame Bundesausschuss hatte die Neugestaltung des Check-ups 2018 beschlossen. Damit setzte er eine Vorgabe aus dem Präventionsgesetz um, das die Überarbeitung der Gesundheitsuntersuchung vorsieht.

Im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung werden noch stärker als bisher gesundheitliche Risiken und Belastungen erfasst und bewertet. Neu ist darüber hinaus, dass Versicherte zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr einmalig zum Check-up gehen können. Außerdem wurde mit der Neugestaltung des Check-ups auch das Untersuchungsintervall angepasst. Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte jetzt alle drei und nicht mehr alle zwei Jahre Anspruch auf die Untersuchung.

 

Impfung gegen Gürtelrose

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat 2019 neue Impfempfehlungen für Herpes Zoster beschlossen und empfiehlt:

  • eine Gürtelrose-Schutzimpfung mit einem Totimpfstoff für alle Personen ab 60 Jahre
  • und Menschen mit einer Grundkrankheit (z.B. Diabetes, chronische Niereninsuffizienz, COPD, Asthma, Lupus erythematodes, Rheuma, chronisch entzündliche Darmerkrankung) oder Immunschwäche sollten ab 50 Jahren geimpft werden. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat jetzt die Schutzimpfungsrichtlinie an die Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Die Impfung ist somit eine Kassenleistung.
  • Für die Grundimmunisierung sind 2 Dosen im Abstand von mindestens 2 Monaten erforderlich.